Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 02. Dezember 2016
Maren Riedel, im Folgenden der Provider genannt, erbringt sämtliche Dienstleistungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und der Provider in Kenntnis davon Dienstleistungen erbringt.
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Provider betreibt eine Internetplattform und stellt diese in Teilen anderen Unternehmen für eigene Zwecke zur Verfügung. Die dort gespeicherten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet nach erfolgreicher Authentifizierung abgerufen werden.
§ 2 Vertragsänderungen
Der Provider ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Providers für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Provider verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
§ 3 Leistungen des Providers
a) Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes.
b) Der Kunde ist berechtigt anderen Personen (z.B. Mitarbeitern) Zugang zu der Plattform zu erteilen. Die Haftung für die Nutzung übernimmt in jedem Fall der Kunde.
d) Der Provider stellt dem Kunden einen Administrations-Zugang zur Verfügung, mit dem dieser seinen Benutzer und Daten selbst über das Internet verwalten kann. Dieser Zugang ist mit einem Passwort geschützt. Das Passwort ist dem Provider nicht bekannt. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Für den Inhalt der gespeicherten Daten ist der Kunde allein verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.
§ 4 Dauer des Vertrages, Kündigung
a) Der Lizenzvertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzungszeitraum/Lizenzvertrag beginnt nach Erhalt der Lizenzsoftware und am Tage des Vertragsbeginns.
b) Die Kündigung muss mindestens 30 Tage im Voraus und schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen.
Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht.
c) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere
-ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheber-, wettbewerbs-, namens- oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
-Veröffentlichung von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen, oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden,
-ein Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen
-die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider,
-eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für den Provider dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
d) Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, steht es dem Provider frei, den Zugang des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung zu sperren. Für die Bearbeitung des Zahlungsverzuges und ggf. die Entsperrung eines Servers berechnet der Provider eine Aufwandspauschale in Höhe von € 15,-. Sollte der Zahlungsverzug länger als 60 Tage andauern, kann der Provider den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.
e) Der Provider wird im Falle einer Kündigung alle Daten des Kunden aus der Datenbank der Plattform mit Wirksamwerden der Kündigung vernichten.
§ 5 Umfang der Lizenz
Der Lizenznehmer darf die Software nur am im Software-Nutzungsvertrag der Team- und Eventplanungssoftware Planager genannten Standort einsetzen. An diesem Standort darf der Lizenznehmer die Software uneingeschränkt nutzen. Eine Nutzung der Software an einem anderem Standort, Niederlassung oder Geschäftsstelle des Lizenznehmers ist nicht gestattet. Der Lizenznehmer ist berechtigt seinen Mitarbeitern Zugang zur Software zu erteilen.
§ 6 Lizenzgebühr
a) Die Lizenzgebühr fällt monatlich an.
b) Die Lizenzgebühr ist jeweils im Voraus eines Monats bis zum dritten Werktag zu zahlen oder wird durch den Provider per SEPA Lastschrift eingezogen.
c) Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich jeweils nach den aktuellen Preisen. Der bei Vertragsabschluss gültige Preis ist bindend für eine Periode von 12 Monaten. Bei einer Preisänderung wird der Kunde spätestens 3 Monate vor Inkrafttreten der Preisänderung per Brief oder E-Mail informiert.
§ 7 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen
Der Provider erbringt seine Leistungen im Übrigen nach Maßgabe seines Leistungsangebots und seiner allgemeinen Leistungsbedingungen. Leistungsangebot und allgemeine Leistungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrags und liegen dem Kunden bei Vertragsschluss vor.
Allgemeine Leistungsbedingungen
§ 1 Leistungen des Providers
a) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
b) Soweit einzelne Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand oder Verbrauch abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen per E-Mail. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit /bzw. der Verbrauch bezeichnet werden.
§ 2 Leistungszusagen
a) Der Provider sagt eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung des Webservers von 98% im Jahresmittel zu, soweit in der Leistungsbeschreibung keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Sollte diese Erreichbarkeit unterschritten sein, zahlt der Provider eine Entschädigung, die auf die Höhe der monatlichen Lizenzgebühr beschränkt ist.
b) Der Provider mietet seinen Server in verschiedenen Rechenzentren die über eine komplexe Netzwerkinfrastruktur an das Internet angeschlossen sind. Der Datenverkehr wird über verschiedene aktive und passive Netzwerkkomponenten geleitet (u. a. Router, Switche), die jeweils nur eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Dadurch können die Datenverkehrskapazitäten für einzelne Server an bestimmten Punkten limitiert sein und nicht der theoretisch maximal am Switch-Port verfügbaren Bandbreite entsprechen. Der Provider kann daher keine Garantie für die Höhe der zur Verfügung stehenden Bandbreite übernehmen.
c) Der Provider weist darauf hin, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Tritt ein Fehler der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet diesen binnen zwei Wochen dem Provider zu melden. Der Provider wird den Fehler binnen einer angemessen Frist beheben.
d) Der Provider übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Software den Bedürfnissen des Kunden entspricht, mit Programmen des Kunden zusammenarbeitet oder die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist.
e) Telefonische und schriftliche Beratung hinsichtlich der im Einsatz befindlichen Software erfolgt montags bis freitags von 9:00-18:00 Uhr. In besonderen Ausnahmefällen können die Wochentage und Uhrzeiten abweichen.
f) Der Provider wird Aktualisierungen (Updates) oder Erweiterungen (Upgrades) der Software zeitnah bereitstellen, sobald diese zur Verfügung stehen.
§3 Pflichten des Kunden
a) Der Kundetrifft angemessene Maßnahmen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.
b) Verletzt ein Mitarbeiter des Kunden das Urheberrecht des Lizenzgebers, ist der Lizenznehmer verpflichtet, nach Kräften an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken und den Lizenzgeber unverzüglich über die entsprechende Verletzungshandlung in Kenntnis zu setzen
§ 4 Datenschutz
a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Innerhalb der Bestandsdaten werden auch die Telefonnummern des Kunden gespeichert, um bei dringenden Nachfragen und für den allgemeinen Kundenkontakt eine schnelle Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
b) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
c) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 5 Haftungsbeschränkung
Der Provider haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und gelten insbesondere nicht bei dem Provider zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 6 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-, Straf- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 7 Urheberrechte
Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Softwareentwicklungen und individuelle Konfigurationen vornimmt, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der erstellten Software und Konfigurationen im Internet für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regelungen zum Internationalen Privatrecht.
b) Sofern der Kunde Kaufmann ist, kann der Provider Klagen gegen den Kunden sowohl an dessen Wohn- oder Geschäftssitz wie auch in Heidelberg/Deutschland erheben. Bei Klagen des Kunden sind die Gerichte in Heidelberg/Deutschland ausschließlich zuständig.
§ 9 Sonstiges
a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
b) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
c) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
e) Die im Software-Nutzungsvertrag der Team- und Eventplanungssoftware Planager angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese folglich auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Datum der Unterschrift).
Um sein Widerrufsrecht ausüben zu können, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) den Provider über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wird der Vertrag widerrufen, hat der Kunde unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Eingangsdatum des Widerrufs Anspruch auf alle von ihm geleisteten Zahlungen.